Allgemeine Geschaftsbedingungen
Pournoir
Basaltstraben 58 | 69487 Frankfurt
(Stand Februar 2020)
AGB fiir Designleistungen:
1 Geltungsbereich
1.1 Folgende nachstehende Allgemeine Geschaftsbedingungen gelten fiir den Bereich des Design
Studios POURNOIR und sind Bestandteil aller Vertrage uber die in Auftrag gegebenen Leistungen.
1.2 Die Geschaftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzuglich nach
dem Zugang schriftlich widerspricht.
1.3 Die allgemeinen Geschaftsbedingungen von POURNOIR gelten ausschliefilich; entgegenstehende oder
von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, POURNOIR
hatte ausdriicklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.4 Die AGB von POURNOIR gelten sowohl gegenuber Verbrauchern als auch gegenuber Unternehmern, es
sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
2. Leistungen von POURNOIR
Fur alle Projekte, in denen POURNOIR involviert ist, gilt:
2.1 MaEe und andere Angaben uber die Beschaffenheit, die POURNOIR dem Kunden als Skizze liefert,
sind ausschlieElich zur privaten oder
gewerblichen Nutzung durch den Kunden bestimm—t dies ist vertragsabhangig geregelt.
2.2 POURNOIR ubernimmt keinerlei Gewahr uber die Aktualitat, Korrektheit, Vollstandigkeit und
Qualitat der bereitgestellten Informationen.
2.3 Alle Planungsvorschlage sind lediglich aIs Ideenskizze zu verstehen.
2.4 Vor deren Ausfuhrung kann es erforderlich sein, weitergehende Informationen und Beratung bet
geeigneten Fachleuten (Statiker, Haustechniker, Bauamt, Architekt) entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften einzuholen.
2.5 Der Kunde kann Dritte (z.B. Handwerker, Subunternehmer) beauftragen. Die von POURNOIR
skizzierten Matte und Angaben werden den Dritten nicht als verbindliche Informationen ubergeben.
Der Kunde muss die von ihm beauftragten Dritten vielmehr zu einer eigenen Ermittlung der Make und
sonstigen Angaben veranlassen.
2.6 In der Ausfuhrungsphase kann POURNOIR beauftragt, den Auftraggeber bei der Uberwachung zu
beraten. Alle Vertrñge zur Ausfuhrung sind direkt zwischen Auftraggeber (Kunde) und den Gewerken zu
schlie ten.
3 Vergiitung
3. I Die Vergiitungen sind Nettobetrage, die zuztiglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu
zahlen sind.
3.2 Eine unentgeltliche Tatigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwiirfen ist
nicht berufsiiblich.
3.3 Vorschlage und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen
Griinden und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; ste begriinden auch
kein Miturheberrecht, es sein denn, dass dies ausdriicklich vereinbart worden ist.
3.4 Zahlungsbedingungen Soweit nicht anders schriftlich vereinbart werden die Honorare wie folgt
fallig: 50% Abschlagszahlung bet Auftragserteilung/vor der Ausfuhrung der jeweiligen
Arbeitsphase. 50% bzw. Restzahlung ohne Abzug nach Fertigstellung / Abnahme der
jeweiligen Arbeitsphase. Jeweils zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
3.5 Ist ein Kunde mit dem Ausgleich einer falligen Rechnung in Verzug, so ist POURNOIR berechtigt,
die Arbeit einzustellen, bis die Forderung erfullt ist.
3.6 Bei Zahlungsverzug ist POURNOIR berechtigt, Verzugszinsen in Hohe von 8
Prozentpunkten uber dem Basiszinssatz der Europaischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Ist der
Auftraggeber Verbraucher, betragt der Zinssatz 5 Prozentpunkte uber dem Basiszinssatz. Die
Geltendmachung eines nachgewiesenen hoheren Schadens bleibt vorbehalten.
3.7 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-kiinstlerischen Griinden verweigert werden. Im Rahmen
des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit (siehe §9).
4 Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Die Anderungen von Entwurfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwurfe, die Anderung von
Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsuberwachung u.a.)
werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2 Im Zusamrnenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausfuhrungsarbeiten entstehende
technische Nebenkosten (z.B. fur Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
4.3 Fur Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchfiihrung des
Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.
4.4 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Renderings, Modellbau, etc.) oder die Vergabe
von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchfuhrung (Fachplaner Architektur, Licht, Sound, etc.)
nimmt der Designer nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in
dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
4.5 Soweit POURNOIR auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen inn
eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber POURNOIR von hieraus resultierenden
Verbindlichkeiten frei.
4.6 Die Vergiitung fur Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fñllig. Verauslagte Nebenkosten
sind nach Anfall zu erstatten. Vergutungen und Nebenkosten sind Nettobetrñge, die zuzuglich
Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
5 Kiindigung / vorzeitige Beendigung des Vertrages
5.1 Die Kundigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen.
5.2 Bei einer freien Kundigung des Vertrages nach § 659 BGB steht POURNOIR das vereinbarte
Honorar fur die beauftragten Leistungen zu.
6 Anderungen des Vertrages (Schriftform)
Anderungen des Vertrages mussen schriftlich vereinbart werden, sofern keine andere Form gesetzlich
vorgeschrieben ist.
7 Haftung
7.1 Die Gewahrleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 631ff. BGB). Der
Auftraggeber ist verpflichtet, Mangel unverzuglich anzuzeigen. Ist das Werk mangelhaft, so muss der
Auftraggeber POURNOIR zunachst die Gelegenheit zur Nacherfullung geben. Es liegt inn Ermessen von
POURNOIR, ob sie eine neue Planung erstellen oder die urspriingliche Planung korrigieren. POURNOIR
kann die Nacherfullung verweigern, wenn diese mit unverhñltnismñfiigen Kosten (z.B. Zeitaufwand)
verbunden ist.
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7.2 Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Planungen von POURNOIR auch nach Klarung aller Wunsche
des Auftraggebers letztlich auf den Vorstellungen der Mitarbeiter von POURNOIR beruhen. Da
asthetisches Empfinden einer objektiven Beurteilung nicht zugñnglich ist,
sind hinsichtlich der gestalterischen Leistung Gewñhrleistungsanspruche ausgeschlossen.
Entwurfsarbeiten sin—d dem Auftraggeber gefallen— zu verguten.
ungeachtet dessen, ob sie
7.3 POURNOIR iibernimmt keine Haftung fiir die Vollstñndigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber
gelieferte Matte, Bauplñne, Zeichnungen oder sonstige Angaben. POURNOIR haftet nicht Our
Schaden, die dadurch entstehen, dass Dritte die von POURNOIR ermittelnden Make oder sonstige
Angaben verwendet.
7.4 Die Haftung von POURNOIR fur leichte Fahrlassigkeit wird ausgeschlossen.
8 Urheber- und Nutzungsrecht
S.1 Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, werden an Entwurfen nur Nutzungsrechte
eingeraumt, jedoch keine Eigentumsrechte ubertragen.
8.2 Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, behalt sich POURNOIR alle Nutzungs- und
Urheberrechte an den gefertigten Unterlagen (u.a. Plane, Entwurfe, Skizzen, Zeichnungen, Daten)
vor. Der Auftraggeber ist ausschlieblich berechtigt, die Leistungen von POURNOIR nur fur das im
Vertrag vereinbarte Vorhaben zu verwenden. Weitergehende Nutzungsrechte des Auftraggebers mussen
schriftlich vereinbart werden.
8.3 Die von diesem Vertrag nicht gedeckte Verwendung der Plane bzw. der Nachbau bedarf der
schriftlichen Genehmigung von POURNOIR. Der Auftraggeber darf die Planung und Ausfiihrung nicht
ohne Zustimmung von POURNOIR ñndern.
8.4 POURNOIR ist berechtigt, auch nach Beendigung des Auftrags das Bauwerk in Abstimmung mit dem
Auftraggeber zu betreten, um Aufnahmen zu fertigen und fiir eigene Werbezwecke zu nutzen. (S.
9.9)
8.5 POURNO I R steht das Recht zu, auf den Planungsunterlagen, am Bauwerk oder in der baulichen
Anlage wahrend der Bauzeit namentlich genannt zu werden. Der Auftraggeber ist zur Veroffentlichung
des von POURNOIR geplanten Werks nur unter Namensangabe des Auftragnehiners berechtigt. POURNOIR
ist berechtigt, einer Nutzung, Veroffentlichung oder sonstige Bekanntmachung des Werks unter
Verwendung des Namens „POURNOIR“ zu widersprechen und eine Unterlassung zu verlangen.
8.6 An Entwurfen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalt sich POURNOIR Eigentums- und
Urheberrecht vor und damit das Recht, die geplanten Entwurfe und Zeichnungen in anonymisierter
Form im Internet und/oder Printmedien zu Dokumentations- und Werbezwecken zu verwenden. Wird dies
vom Kunden nicht gewunscht, muss diese Information bereits bei Auftragserteilung erfolgen.
8.7 Der Auftraggeber ist dafur verantwortlich, dass seine Angaben, Informationen, Daten nicht gegen
Rechte Dritter (z.B. Urheberrecht, Warenzeichen, Namensrechte, Firmenrechte) verstoben. POURNOIR
priift diese Angaben des Auftraggebers nicht. Der Auftraggeber stellt POURNOIR von etwaigen
Anspriichen Dritter frei. Eine Haftung von POURNOIR wird — auch fur mittelbare Schaden —
ausgeschlossen.
8.8 Uber den Umfang der Nutzung steht dem Designer ein Auskunftsanspruch zu.
8.9 POURNOIR ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber inn zumutbaren Umfang Zugang zum Projekt zu
gewahren, um POURNOIR die Anfertigung von Fotos und die Dokumentation seiner Leistungen zu
ermoglichen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, Fotos Our eigene Zwecke (z.B. Portfolio,
Website, Ausstellungen und Veroffentlichungen) anzufertigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
die gestalteten Raume in einem sauberen Zustand fiir die fotografische Dokumentation innerhalb von
3 Monaten nach Abschluss der Leistungen zur Verfiigung zu stellen. Die Verwendung von
projektbezogenen Unterlagen zu vorgenannten Zwecken bedarf wahrend der Erbringung der Leistungen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Nach vertragsgemñfiem Abschluss der
zu erbringenden Leistungen bedarf die Verwendung von projektbezogenen Unterlagen zu vorgenannten
Zwecken nicht der Zustimmung des Auftraggebers.
9 Gestaltungsfreiheit
9.1 Fur POURNOIR besteht inn Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich
der kunstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wunscht sich der Auftraggeber wahrend oder nach
der Produktion Anderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. POURNOIR behalt den vollen
Vergutungsanspruch fur bereits begonnene Arbeiten.
9.2 Verzogert sich die Durchfuhrung des Auftrags aus Griinden, die der Auftraggeber zu vertreten
hat, so kann POURNOIR eine angemessene Erhohung der Vergutung verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlassigkeit kann er auch Schadenersatzanspriiche geltend machen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberiihrt.
9.3 Die POURNOIR uberlassenen Vorlagen (z.B. Plane, Fotos, Abbildungen, Muster, etc.) werden
unter der Voraussetzung verwenden, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Sollte er
entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber
POURNOIR von allen Ersatzanspriichen Dritter frei.
10 Datenschutz
10.1 POURNOIR erhebt, verwendet und speichert personenbezogene Daten des Auftraggebers
ausschliefllich nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass
personliche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. POURNOIR verpflichtet sich, nur
diejenigen Daten zu erheben und zu speichern, die fur die Abwicklung des Vertragsverhaltnisses
erforderlich sind.
10.2 Die Daten werden von POURNOIR nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist aus
gesetzlichen Grunden notwendig oder der Auftraggeber hat sich damit einverstanden erklart. Der
Auftraggeber hat das Recht, ein Einverstandnis jederzeit zu widerrufen.
11 Erfiillungsort — Rechtswahl — Gerichtsstand
11.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfullungs- und Zahlungsort der
Geschaftssitz von POURNOIR.
11.2 Fiir diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3 Ausschliefilicher Gerichtsstand ist bei Vertrñgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des
offentlichen Rechts oder offentlich- rechtlichen Sondervermogen das fur den Geschñftssitz von
POURNOIR zustandige Gericht. 1st der Kunde Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsland, ist ausschlieblicher
Gerichtsstand fiir sñmtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der Gerichtsstand von
POURNOIR.
12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lasst die Wirksamkeit der
ubrigen Bestimmungen unberiihrt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen,
die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie moglich verwirklicht.
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AGB fiir Produktion und Verkauf:
1 Allgemeines
1. Geltungsbereich
Die Geschaftsbedingungen gelten fiir alle gegenwñrtigen und zukiinftigen Geschñftsbeziehungen.
Abweichende, entgegenstehende oder erganzende Allgemeine Geschaftsbedingungen werden, selbst bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrucklich schriftlich
zugestiirmt.
2. Begriffbestimmungen
a) Verbraucher i. S. d. Geschaftsbedingungen sind naturliche Personen, mit denen in
Geschaftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstandige berufliche
Tatigkeit zugerechnet werden kann.
b) Unternehmer i. S. d. Geschaftsbedingungen sind natiirliche oder juristische Personen oder
rechtsfahige Personengesellschaften, mit denen in Geschaftsbeziehung getreten wird, die in Ausubung
einer gewerblichen oder selbstandigen beruflichen Tatigkeit handeln.
c) Kunde i. S. d. Geschaftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Anderungen sowie Anderungen in Form, Farbe
und/oder Gewicht bleiben inn Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklart der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu
wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich
oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklart werden.
3. Besteht der Verbraucher die Ware auf elektronischen, schriftlichen oder telefonischen Wege,
werden wir den Zugang der Bestellung bestatigen. Die Zugangsbestatigung stellt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestatigung kann mit der Annahmeerklarung
verbunden werden. Ansonsten gilt als Annahme-bestatigung der Beginn der Bearbeitung der
Bestellung, ohne dass hieriiber eine gesonderte Mitteilung erforderlich ist.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur fur den Fall, dass die Nichtlieferung
nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschaftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde
wird uber die Nichtverfugbarkeit der Leistung unverzuglich informiert. Die etwaig bereits
geleistete Gegenleistung wird unverzuglich zuriickerstattet.
5. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdriicklich schriftlich vereinbart wurden. Die
Angabe von Terminen stellt sonst lediglich einen voraussichtlichen Zeitpunkt dar. Sollten wir die
voraussichtliche Lieferzeit einmal um mehr als zwei Wochen uberschreiten, wird der Kunde dariiber
informiert und ihm der voraussichtliche Liefertermin mitgeteilt. Wir sind berechtigt,
Teillieferungen durchzufiihren.
6. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertrags-text von uns
nicht gespeichert.
3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Vertrñgen mit Verbraucher behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollstandigen
Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Fiir Unternehmer gilt das Folgende: Bis zur vollstandigen Bezahlung samtlicher uns aus der
Geschaftsverbindung zustehenden Forderungen, bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets fur uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung fur
uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Unternehmers an der einheitlichen Sache wertanteilmafiig
(Rechnungswert) auf uns ubergeht. Der Unternehmer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der
Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware inn ordnungsgemafien Geschaftsverkehr zu verauflern,
solange er nicht in Verzug ist. Pfandungen oder Sicherungsubereignungen sind unzulassig. Die aus
dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen tritt der Unternehmer bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die
Abtretung hiermit an. Der Unternehmer ist, sofern er sich nicht im Verzug befindet, zur
Weiterverauflerung der Vorbehaltsware oder der aus einer Verarbeitung entstehenden Produkte nur
unter Vereinbarung eines unseres Eigentumsvorbehalts sichernden entsprechenden Eigentumsvorbehalt
mit seinem Kunden berechtigt. Verpfandungen und Sicherungsubereignungen sind unzulñssig. Der
Unternehmer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiter-verñuflerung oder Weitervermietung
der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wird gemeinsam mit der
Vorbehaltsware fremde Ware zum Gesamtpreis verauflert, erfasst die Abtretung jene Forderung nur in
Hohe des Preises fiir die von uns gelieferte Ware. Der Unternehmer ist zur Einziehung der Forderung
berechtigt. Diese Befugnis endet, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht wie
vereinbart nachkommt. In diesem Fall diirfen wir selbst die angetretene Forderung einziehen.
Ubersteigt der Wert der Sicherungsmittel die zu sichernde Forderung um mehr als 20%, verpflichten
wir uns zur Freigabe des ubersteigenden Betrages. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird
der Unternehmer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzuglich benachrichtigen. Kosten und
Schaden hat insoweit der Unternehmer zu erstatten. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Unternehmer—s
insbesondere Zahlungsverzu—g
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zuriickzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeanspriiche zu verlangen. Die Zuriicknahme sowie der Pfandung der Vorbehaltsware durch uns
bedeutet kein Rucktritt vom Vertrag. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu
behandeln. Solange unser Eigentumsrecht besteht, ist die Ware vom Unternehmer gegen Verlust und
Wertminderung, gegen Vandalismus-, Feuer-, Diebstahl- und Transportgefahr, sowie Wasserschaden zu
versichern.
4 Riickgaberecht
1. Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zuriickzugeben.
Das Ruckgaberecht kann nur durch Riicksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket
versandt werden kann, durch Rucknahmeverlangen ausgeubt werden; zur Fristwahrung genugt die
rechtzeitige Absendung.
2. Die Kosten der Riicksendung triigt bet Ausubung des Riickgaberechts bei einem Wert der
zuruckzugebenden Ware bis zu EUR 1.000,- der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware
entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Wert der zuriickzugebenden Ware uber EUR 1.000,-
hat der Verbraucher die Kosten der Rucksendung nicht zu tragen. Das Paket ist frankiert an uns zu
senden. Bet einem Warenwert von uber 1.000,- Euro erfolgt die Erstattung der Versandkosten auf
ein vom Verbraucher angegebenes Konto. Bet Angabe einer von uns telefonisch mitgeteilten
Ruckgabe-Numiner, kann bet einem Warenwert von uber EUR 1.000,- die Ruckgabe auch unfrei erfolgen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz fur eine durch die bestimmungsgemafle Ingebrauchnahme der Ware
entstandene
Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam priifen. Den
Wertverlust, der durch die uber die reine Priifung hinausgehende Nutzung dazu fuhrt, dass die Ware
nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
5 Kaufpreis
1. Inn Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, sofern sich das Angebot an Verbraucher
richtet. Bei Unternehmern versteht sich der Preis netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Beinn Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzuglich der angegebenen Versandkostenpauschale.
Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusatzlichen
Kosten.
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Preisangaben sind ohne Versandkosten, Spesen, Zolle etc..
2. Die Zahlung erfolgt gegen Bar-Nachnahme, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart
wurde.
3. Rechnungen sind mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen fñllig. Der Verbraucher hat wñhrend des
Verzugs die Geldschuld in Hohe von 5% iiber dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat
wñhrend des Verzugs die Geldschuld in Hohe von 8% iiber dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenuber
dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen hoheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu
machen.
4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenanspriiche rechtskraftig
festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zuruckbehaltungsrecht nur
ausuben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhñltnis beruht.
5. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, zunachst auf dessen
alteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen
zunachst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
6. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgeinafi nach oder stellt er seine
Zahlungen ein oder werden uns andere Umstande bekannt, die die Kreditwurdigkeit des Kunden in
Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fallig zu stellen, Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6 Gefahriibergang/Lieferung
1. Ist der Kaufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufalligen Untergangs und der zufalligen
Verschlechterung der Ware mit der Ubergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an
den Spediteur, den Frachtfuhrer oder der sonst zur Ausfuhrung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt auf den Kñufer uber.
2. Ist der Kñufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufalligen Untergangs und der zufñlligen
Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Ubergabe der Sache auf
den Kaufer iiber.
3. Der Ubergabe steht es gleich, wenn der Kñufer inn Verzug der Annahme ist.
4. Eine Versicherung fur den Fall, daft bestellte Artikel auf dem Versandwege verloren gehen oder
beschadigt werden, schlieEen wir nur auf ausdriicklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten
ab.
5. Alle Lieferungen erfolgen ab Lager Berlin, soweit nicht anders von uns angegeben.
6. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl ab Lager oder Werk. Wir behalten uns die Wahl der
Versandart und des Versandweges vor. Teillieferungen sind zulassig.
7.Liefer- und Leistungsverzogerungen aufgrund hoherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns
die Leistung nicht nur voriibergehend wesentlich erschweren oder unmoglich machen — hierzu gehoren
insbesondere Krieg, Streik, Aussperrung, behordliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren
Lohnherstellern oder Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten — haben wir auch bet
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzuglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfullten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zuriickzutreten. Wenn die Behinderung langer als drei Monate dauert, ist der Kunde nach
angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfullten Teils vom Vertrag
zuriick-zutreten. Verlñngert sich die Lieferzeit oder wir von unserer Verpflichtung frei, kann der
Kñufer hieraus keine Schadensersatzanspriiche herleiten.
7 Gewiihrleistung
1. Ist der Kñufer Unternehmer, leisten wir fur Mangel der Ware zunñchst nach unserer Wahl Gewñhr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Kaufer Verbraucher, so hat er zunachst die Wahl, ob die Nacherfullung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewahlten
Nacherfullung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhaltnismafligen Kosten moglich ist und die
andere Art der Nacherfiillung ohne erhebliche Nachteile fur den Verbraucher bleibt.
3. Schlagt die Nacherfullung fehl, kann der Kunde grundsatzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergutung (Minderung) oder Ruckgangigmachung des Vertrags (Rucktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfugigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfugigen Mangeln, steht dem Kunden jedoch kein Rucktrittsrecht zu.
4. Unternehmer mussen uns offensichtliche Mangel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang
der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewahrleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genugt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die
volle Beweislast fur sñmtliche Anspruchs-voraussetzungen, insbesondere fiir den Mangel selbst,
fur den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und fiir die Rechtzeitigkeit der Mñngelriige.
Verbraucher mussen uns innerhalb einer Frist von drei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem der
vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, uber offensichtliche Mangel schriftlich
unterrichten. Mabgeblich fur die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei
uns. Unterlñsst der Verbraucher diese Unterrichtung, erloschen die Gewñhrleistungsrechte zwei
Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkaufers. Die
Beweislast fur den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der
Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn fur seine
Kauf-entscheidung die Beweislast. Bet gebrauchten Gutern trifft den Verbraucher die Beweislast
fur die Mangelhaftigkeit der Sache.
S. Fur Unternehmer betragt die Gewahrleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Fur
Verbraucher betragt die Frist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde
uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
6. Holz, Leder und Polsterstoffe sind
Naturprodukte. Daher kann es bet nachfolgenden Lieferungen zu Farbabweichungen zu vorliegenden
Mustern kommen. Diese Abweich- ungen stellen keinen Mangel dar, sondern sind Folge der
Einzigartigkeit des Materials. Als naturliches Material haben Holz und Leder Farbschwankungen,
welche nicht beeinflussbar sind. Auch Einschlusse in das Material sind Teil des Naturproduktes und
daher nicht zu vermeiden.
§ 8 Haftungsbeschrankungen
1. Bei leicht fahrliissigen Pflichtverletzungen beschrñnkt sich unsere Haftung auf den nach der Art
der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnitts-schaden. Dies gilt auch
bet leicht fahrlñssigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfullungsgehilfen.
Gegenuber Untemehmern haften wir bei leicht fahr-lassiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschrankungen betreffen nicht Anspriiche des Kunden aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschrankungen nicht bet uns zurechenbaren Korper- und
Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzanspriiche des Kunden wegen eines Mangels verjahren nach einem Jahr ab Ablieferung
der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie inn Falle von uns
zurechenbaren Korper- und Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens des
Kunden.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des
deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des offentlichen Rechts oder offentlich-rechtliches
Sondervermogen, ist ausschliefilicher
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Gerichtsstand fiir alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Kunde
keinen allgemeinen Gerichts-stand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewohnlicher Aufenthalt
inn Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschlie0lich dieser Allgemeinen
Geschaftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Giiltigkeit der ubrigen Bestimmungen nicht beriihrt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
moglichst nahe kommt.