1 Geltungsbereich
1.1 Folgende nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den Bereich des Design Studios POURNOIR und sind Bestandteil aller Verträge über die in Auftrag gegebenen Leistungen.
1.2 Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang schriftlich widerspricht.
1.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von POURNOIR gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, POURNOIR hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.4 Die AGB von POURNOIR gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
2 Leistungen von POURNOIR
Für alle Projekte, in denen POURNOIR involviert ist, gilt:
2.1 Maße und andere Angaben über die Beschaffenheit, die POURNOIR dem Kunden als Skizze liefert, sind ausschließlich zur privaten oder gewerblichen Nutzung durch den Kunden bestimmt – dies ist vertragsabhängig geregelt.
2.2 POURNOIR übernimmt keinerlei Gewähr über die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen.
2.3 Alle Planungsvorschläge sind lediglich als Ideenskizze zu verstehen.
2.4 Vor deren Ausführung kann es erforderlich sein, weitergehende Informationen und Beratung bei geeigneten Fachleuten (Statiker, Haustechniker, Bauamt, Architekt) entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einzuholen.
2.5 Der Kunde kann Dritte (z.B. Handwerker, Subunternehmer) beauftragen. Die von POURNOIR skizzierten Maße und Angaben werden den Dritten nicht als verbindliche Informationen übergeben. Der Kunde muss die von ihm beauftragten Dritten vielmehr zu einer eigenen Ermittlung der Maße und sonstigen Angaben veranlassen.
2.6 In der Ausführungsphase kann POURNOIR beauftragt, den Auftraggeber bei der Überwachung zu beraten. Alle Verträge zur Ausführung sind direkt zwischen Auftraggeber (Kunde) und den Gewerken zu schließen.
3 Vergütung
3.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
3.3 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sein denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
3.4 Zahlungsbedingungen Soweit nicht anders schriftlich vereinbart werden die Honorare wie folgt fällig: 50% Abschlagszahlung bei Auftragserteilung/vor der Ausführung der jeweiligen Arbeitsphase. 50% bzw. Restzahlung ohne Abzug nach Fertigstellung / Abnahme der jeweiligen Arbeitsphase. Jeweils zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
3.5 Ist ein Kunde mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung in Verzug, so ist POURNOIR berechtigt, die Arbeit einzustellen, bis die Forderung erfüllt ist.
3.6 Bei Zahlungsverzug ist POURNOIR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
3.7 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit (siehe §9).
4 Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
4.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.
4.4 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Renderings, Modellbau, etc.) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (Fachplaner Architektur, Licht, Sound, etc.) nimmt der Designer nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
4.5 Soweit POURNOIR auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im
eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber POURNOIR von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
4.6 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
5 Kündigung / vorzeitige Beendigung des Vertrages
5.1 Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen.
5.2 Bei einer freien Kündigung des Vertrages nach § 659 BGB steht POURNOIR das vereinbarte Honorar für die beauftragten Leistungen zu.
6 Änderungen des Vertrages (Schriftform)
Änderungen des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden, sofern keine andere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
7 Haftung
7.1 Die Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 631ff. BGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen. Ist das Werk mangelhaft, so muss der Auftraggeber POURNOIR zunächst die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Es liegt im Ermessen von POURNOIR, ob sie eine neue Planung erstellen oder die ursprüngliche Planung korrigieren. POURNOIR kann die Nacherfüllung verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten (z.B. Zeitaufwand) verbunden ist.
7.2 Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Planungen von POURNOIR auch nach Klärung aller Wünsche des Auftraggebers letztlich auf den Vorstellungen der Mitarbeiter von POURNOIR beruhen. Da ästhetisches Empfinden einer objektiven Beurteilung nicht zugänglich ist, sind hinsichtlich der gestalterischen Leistung Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Entwurfsarbeiten sind – ungeachtet dessen, ob sie dem Auftraggeber gefallen – zu vergüten.
7.3 POURNOIR übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferte Maße, Baupläne, Zeichnungen oder sonstige Angaben. POURNOIR haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die von POURNOIR ermittelnden Maße oder sonstige Angaben verwendet.
7.4 Die Haftung von POURNOIR für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
8 Urheber- und Nutzungsrecht
8.1 Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, werden an Entwürfen nur Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen.
8.2 Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, behält sich POURNOIR alle Nutzungs- und Urheberrechte an den gefertigten Unterlagen (u.a. Pläne, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Daten) vor. Der Auftraggeber ist ausschließlich berechtigt, die Leistungen von POURNOIR nur für das im Vertrag vereinbarte Vorhaben zu verwenden. Weitergehende Nutzungsrechte des Auftraggebers müssen schriftlich vereinbart werden.
8.3 Die von diesem Vertrag nicht gedeckte Verwendung der Pläne bzw. der Nachbau bedarf der schriftlichen Genehmigung von POURNOIR. Der Auftraggeber darf die Planung und Ausführung nicht ohne Zustimmung von POURNOIR ändern.
8.4 POURNOIR ist berechtigt, auch nach Beendigung des Auftrags das Bauwerk in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um Aufnahmen zu fertigen und für eigene Werbezwecke zu nutzen. (S. 9.9)
8.5 POURNOIR steht das Recht zu, auf den Planungsunterlagen, am Bauwerk oder in der baulichen Anlage während der Bauzeit namentlich genannt zu werden. Der Auftraggeber ist zur Veröffentlichung des von POURNOIR geplanten Werks nur unter Namensangabe des Auftragnehmers berechtigt. POURNOIR ist berechtigt, einer Nutzung, Veröffentlichung oder sonstige Bekanntmachung des Werks unter Verwendung des Namens „POURNOIR“ zu widersprechen und eine Unterlassung zu verlangen.
8.6 An Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich POURNOIR Eigentums- und Urheberrecht vor und damit das Recht, die geplanten Entwürfe und Zeichnungen in anonymisierter Form im Internet und/oder Printmedien zu Dokumentations- und Werbezwecken zu verwenden. Wird dies vom Kunden nicht gewünscht, muss diese Information bereits bei Auftragserteilung erfolgen.
8.7 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Angaben, Informationen, Daten nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Urheberrecht, Warenzeichen, Namensrechte, Firmenrechte) verstoßen. POURNOIR prüft diese Angaben des Auftraggebers nicht. Der Auftraggeber stellt POURNOIR von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Eine Haftung von POURNOIR wird – auch für mittelbare Schäden – ausgeschlossen.
8.8 Über den Umfang der Nutzung steht dem Designer ein Auskunftsanspruch zu.
8.9 POURNOIR ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber im zumutbaren Umfang Zugang zum Projekt zu gewähren, um POURNOIR die Anfertigung von Fotos und die Dokumentation seiner Leistungen zu ermöglichen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, Fotos für eigene Zwecke (z.B. Portfolio, Website, Ausstellungen und Veröffentlichungen) anzufertigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gestalteten Räume in einem sauberen Zustand für die fotografische Dokumentation innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die Verwendung von projektbezogenen Unterlagen zu vorgenannten Zwecken bedarf während der Erbringung der Leistungen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Nach vertragsgemäßem Abschluss der zu erbringenden Leistungen bedarf die Verwendung von projektbezogenen Unterlagen zu vorgenannten Zwecken nicht der Zustimmung des Auftraggebers.
9 Gestaltungsfreiheit
9.1 Für POURNOIR besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht sich der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. POURNOIR behält den vollen Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann POURNOIR eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3 Die POURNOIR überlassenen Vorlagen (z.B. Pläne, Fotos, Abbildungen, Muster, etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber POURNOIR von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10 Datenschutz
10.1 POURNOIR erhebt, verwendet und speichert personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. POURNOIR verpflichtet sich, nur diejenigen Daten zu erheben und zu speichern, die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
10.2 Die Daten werden von POURNOIR nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist aus gesetzlichen Gründen notwendig oder der Auftraggeber hat sich damit einverstanden erklärt. Der Auftraggeber hat das Recht, ein Einverständnis jederzeit zu widerrufen.
11 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
11.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von POURNOIR.
11.2 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von POURNOIR zuständige Gericht. Ist der Kunde Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der Gerichtsstand von POURNOIR.
12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
A
AGB für Produktion und Verkauf:
1 Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2 Vertragsschluss
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die etwaig bereits geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
3 Eigentumsvorbehalt
4 Rückgaberecht
Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
5 Kaufpreis
bereits Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
6 Gefahrübergang/Lieferung
7.Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung nicht nur
vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lohnherstellern oder Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück-zutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wir von unserer Verpflichtung frei, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
7 Gewährleistung
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
Naturprodukte. Daher kann es bei nachfolgenden Lieferungen zu Farbabweichungen zu vorliegenden Mustern kommen. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sondern sind Folge der Einzigartigkeit des Materials. Als natürliches Material haben Holz und Leder Farbschwankungen, welche nicht beeinflussbar sind. Auch Einschlüsse in das Material sind Teil des Naturproduktes und daher nicht zu vermeiden.
8 Haftungsbeschränkungen
unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
9 Schlussbestimmungen